31. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Darknet-Postsendungen

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Vergehen nach § 29 BtMG 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Cannabissamen nach Deutschland eingeführt zu haben. Der Verdacht erwuchs aus einer abgefangenen Postsendung. In einer Schutzschrift konnten wir darlegen, dass die bloße Empfängeradresse nicht für einen hinreichenden Tatverdacht ausreicht. Weitere Beweismittel gab es nicht. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.