Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Sexueller Missbrauch
Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Wo: Landgericht Hildesheim
6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lehrte. Ziel der Berufung war, dem sehnlichen Wunsch des Mandanten entsprechend, eine Eintragung im Führungszeugnis und auch im Bundeszentralregister zu vermeiden. Dieses Ziel konnte erreicht werden!
Die Verteidigung kam in einem ausführlichen und intensiven Rechtsgespräch mit dem Gericht überein, dass nicht eine Freiheitsstrafe, sondern vielmehr eine Verwarnung ein tat- und schuldangemessenes Ergebnis darstellt. Rechtsanwalt Moro führte insbesondere zur Überzeugung des Gerichts aus, dass sich die Strafzwecke bereits auch ohne eine Verurteilung zur Strafe eingestellt haben. Letztere sei auch zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht erforderlich.