Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine erwachsene Stieftochter sexuell belästigt zu haben. Diese hatte der Polizei zunächst mitgeteilt, er fasse ihr “immer wieder” an den Po. Bei einer späteren Vernehmung stellte sich dann heraus, dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt hatte – in einer Situation, in der unser Mandant seiner Stieftochter Kampfsport beibrachte. In einer Schutzschrift konnte Rechtsanwältin Paschke darlegen, dass unser Mandant keinerlei sexuelle Ziele verfolgt hatte mit der Berührung. Eine Motivanalyse legte zudem den Verdacht nahe, dass die Stieftochter einen Konflikt mit unserem Mandanten hatte und nur nach einem Vorwand gesucht hatte, ihn anzuzeigen. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.