Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Der Mandantin wurde vorgeworfen, sie habe ihren Zahnarzt betrogen. Im Nachgang an eine Zahnbehandlung habe sie die Rechnung nicht beglichen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro herausarbeiten, dass die Mandantin sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht in einer finanziellen Schieflage befunden hatte. Folglich hatte sie keine falschen Tatsachen vorgespiegelt und auch keinen Täuschungsvorsatz. Nach der Behandlung waren ihre Zähne aber schöner als vorher. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.