Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Nachstellung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, ihrem Ex-Freund seit Jahren nachzustellen, indem sie ihm täglich Nachrichten auf sein Handy schicke. In einer Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Jonas Göttert darlegen, dass die Taten nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachweisbar waren. Ferner fehlte der nach der damaligen Rechtslage erforderliche Strafantrag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.