Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hagen
Unserem Mandanten wurde der versuchte Erwerb von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 und 2 BtMG vorgeworfen. Dieser Verdacht ergab sich aufgrund einer sichergestellten Briefsendung mit Cannabissamen, welche als Empfänger die Anschrift unseres Mandanten aufwies. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass die Anschrift auf der Briefsendung für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreicht. Zudem stellt das Bestellen von Cannabissamen keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar, sofern diese nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.