Datum: 10.02.2022
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Besitz/Verschaffen von Kinderpornographie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Hannover
Dem Mandanten wurde das Verschaffen und der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er habe einige fragliche Dateien angesehen. Im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung äußerte sich der Beschuldigte spontan zu den Vorwürfen und belastete sich selbst. Dennoch ist es uns durch eine umfassende Schutzschrift gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.