11. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Beschuldigter äußert sich voreilig – trotzdem Einstellung erwirkt

Datum: 10.02.2022

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig   

Vorwurf: Besitz/Verschaffen von Kinderpornographie    

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Hannover  

 

Dem Mandanten wurde das Verschaffen und der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er habe einige fragliche Dateien angesehen. Im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung äußerte sich der Beschuldigte spontan zu den Vorwürfen und belastete sich selbst. Dennoch ist es uns durch eine umfassende Schutzschrift gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.