Datum: 08.12.2021
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Vergewaltigung begangen zu haben. Hierbei soll er gegen den Willen der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben.
In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass bereits die Täterschaft meines Mandanten Zweifeln begegnet. Weiter konnte Strafverteidigerin Mayer im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Insbesondere waren die Angaben der Anzeigenerstatterin unplausibel, da sie angab, sexuelle Lust entwickelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO ein.