Datum: 08.12.2021
Strafverteidiger: Jonas Hennig
Vorwurf: §§ 142, 240 StGB
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
In Folge einer Strafanzeige wird der Mandantin vorgeworfen, die Anzeigeerstatterin genötigt zu haben, mit dem Pkw auf den Gehweg auszuweichen, nachdem es zudem zu einem Zusammenprall gekommen sei. Die Mandantin sei dann unbeirrt weitergefahren. Im Rahmen einer Schutzschrift konnten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin gesät werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte.