Datum der Einstellung: 21.12.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln im Darknet anhand einer sichergestellten Briefsendung mit Canabissamen, welche an unseren Mandanten adressiert war, vorgeworfen.
In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine andere Person unter Verwendung seiner Anschrift die Bestellung aufgegeben hat, um sie dort in Empfang zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.