21. Dezember 2021 | Defensio-Fälle

Erwerb von Betäubungsmitteln im Darknet

Datum der Einstellung: 21.12.2021

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Dem Mandanten wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln im Darknet anhand einer sichergestellten Briefsendung mit Canabissamen, welche an unseren Mandanten adressiert war, vorgeworfen.  

In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine andere Person unter Verwendung seiner Anschrift die Bestellung aufgegeben hat, um sie dort in Empfang zu nehmen. 

Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.