Datum: 26.08.2021
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung ohne Auflage
Wo? AG Hamburg Barmbek
Dem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit dem mitangeklagten Mittäter u.a. 2 x 80 g Marihuana erworben und sodann weiterverkauft zu haben.
Der den Mandanten betreffende Tatverdacht stütze sich in erster Linie auf WhatsApp-Chats mit dem Mitangeklagten. In der Hauptverhandlung wies die Verteidigung darauf hin, dass entsprechend wenig bis keine Anhaltspunkte für einen Besitz oder eine auf Umsatz gerichtete Tätigkeit des Mandanten bestehen.
Da das Gericht auch der Auffassung der Verteidigung zustimmte, dass der Mandant eine lediglich passive untergeordnete Rolle im Vergleich zum Mitangeklagten spielte, stellte es das Verfahren ohne Auflage ein.