Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Der Mandantin wurde der Erwerb von Dopingmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Ein Paket, welches Dopingmittel beinhaltete war an die Mandantin adressiert. Der Zoll fing das Paket ab und stellte es sicher. Strafverteidiger Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass ein hinreichender Verdacht nicht gegeben ist, da allein die Adressierung an eine Person nicht als Nachweis ausreicht. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren ein.