Datum: 30.07.2021 / Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M.
Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ergebnis: Auflage nach JGG 600 € an gemeinnützige Organisation und 1 Monat Fahrverbot
Wo? AG Hamburg-Mitte
Primäres Verteidigungsziel für den zur Tatzeit 18-jährigen Mandanten war der Erhalt der Fahrerlaubnis, die er vor 2 Monaten erst erworben hatte. Im November letzten Jahres für er mit zwei Freunden aus Übermut „einmal um den Block“ und fuhr in einer scharfen Rechtskurve frontal in ein dort geparktes Auto. Der Schaden belief sich beim Geschädigten auf ca. 5800 € und der Schaden am Auto der Eltern auf ca. 7000 €. Der Mandant und die beiden Freunde leugneten eine Tatbeteiligung. In der Hauptverhandlung gab der Mandant jedoch ein reumütiges, vollumfassendes Geständnis ab. Dadurch konnte seine Fahrerlaubnis noch gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft sah das zwar anders, jedoch folgte die Richterin der Einschätzung der Verteidigung, nämlich, dass nach zwischenzeitlich erfolgter und erfolgreicher Führerscheinprüfung, eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr vorliegt.