Datum: 13.07.2021 / Strafverteidiger: Göttert
Vorwurf: Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Strafvereitelung, Falschaussage
Ergebnis: Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung und Einstellung im Übrigen
Wo? Amtsgericht Delmenhorst (Strafrichter)
Der Angeklagte soll für seine Ex-Freundin in einem Prozess vorsätzlich gelogen haben, um sie vor einer Strafe zu schützen. Eine andere Frau soll er verletzt und beleidigt haben sowie in ihre Wohnung eingedrungen sein. Beides wurde zusammen verhandelt. Der Angeklagte war bereits mehrfach vorbestraft (auch wegen Körperverletzung), sodass eine Bewährungsstrafe kein Selbstgänger war. Nach intensiven Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht konnte eine geringe Bewährungsstrafe ausgehandelt werden, auf die sich letztlich auch die Staatsanwaltschaft nach zunächst überhöhter Forderung einließ. Das Verfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch wurde vollständig eingestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Geldstrafe von knapp 2.000 EUR in einem Strafbefehl beantragt hatte!
Der zuständige Richter zeigte sich sehr fair und rechtsstaatlich. Bei weitem keine Selbstverständlichkeit!