2021 Mai / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Gefangenenbefreiung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Lüneburg
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in ihrer Funktion als Beamtin, zwei inhaftierten Straftätern zur Flucht verholfen zu haben. Sie war entsetzt ob dieses für sie existenzbedrohenden Vorwurfs. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf unglücklichen Zufällen beruht aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.