Strafrechtliche Revision
Defensio Rechtsanwälte – Ihre Experten für strafrechtliche Revisionen – bundesweit
Schnell zum Inhalt:
Unsere erfahrenen Revisionsexperten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafrechtsprofessor sowie Of Counsel Dr. Sönke Gerhold verteidigen Sie bundesweit im Revisionsverfahren. Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es das Rechtsmittel der Berufung (neue Tatsachseninstanz) und das der Sprungrevision (rechtliche Überprüfung). Was sinnvoll ist, kann nach Einarbeitung in den Fall von einem Fachanwalt für Strafrecht beurteilt werden. Gegen Urteile des Landgerichts gibt es nur das Rechtsmittel der Revision. Gerne stehen wir Ihnen bei Berufung und Revision engagiert zur Seite.
Die Revision ist bei einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht die letzte Möglichkeit mit einem Anwalt gegen eine Verurteilung vorzugehen, einen neuen Prozess zu bekommen und die Rechtskraft zu verhindern. Revisionsgericht für eine Revision im Strafrecht ist in diesen Fällen immer der Bundesgerichtshof.
Revision Strafrecht als Königsdisziplin
Das Revisionsrecht gilt als die schwierigste Disziplin im Strafrecht. Nur wenige Rechtsanwälte haben sich auf diesen Bereich „Revision Strafrecht“ spezialisiert. Auch ein großer Teil der Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht verteidigen ausschließlich in der Instanz und überlassen die Revision anderen.
Dies hat gute Gründe. Wer ein Urteil in der Revision im Strafrecht auf seine Fehlerhaftigkeit überprüfen will, muss mit der gesamten Strafprozessordnung, aber auch dem materiellen Strafrecht bestens vertraut sein. Revisionsrecht erfordert Praxiserfahrung und Zeit, insbesondere bei längeren Urteilen und Hauptverhandlungsprotokollen. Eine Prüfliste von mehreren hundert Punkten gilt es bei jedem Revisionsverfahren akribisch durchzuarbeiten. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an den Vortrag in der Revision im Strafrecht stetig an. Schon das Fehlen eines einzigen Satzes kann bei einer Verfahrensrüge zur Erfolglosigkeit der strafrechtlichen Revision führen.
Revision Strafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Sollten Sie für eine Revision im Strafrecht einen ausgezeichneten Strafverteidiger bzw. Anwalt benötigen, kontaktieren Sie gern jederzeit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der nicht nur beide Examina mit einem Prädikat abschloss und aufgrund seiner Spezialisierung im Strafrecht über eine herausragende strafrechtliche Expertise verfügt, sondern auch bereits zahlreiche Revisionen erfolgreich durchgeführt hat: Kontakt.
Dr. Hennig und sein Team sind bundesweit tätig.
Erfahrung im Revisionrecht: Prof. Dr. Sönke Gerhold
Strafverteidiger Prof. Gerhold verfügt über langjährige Erfahrung im Revisionsrecht. Bundesweit vertritt er Mandanten erfolgreich vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Als Revisionsexperte hat er auch in komplexen Verfahren erfolgreiche Revisionen betreut. Die praktische Bandbreite seiner Revisionsverteidigung deckt das gesamte Strafrecht vom Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht ab; eine besonderer Fokus liegt auf der Revision im Wirtschaftsstrafrecht. Neben der umfangreichen praktischen Erfahrung verfügt er auch über entsprechende wissenschaftliche Expertise auf diesem Gebiet. Maßgeblich sind seine Ausarbeitungen zu Rechtsfragen des Hauptverhandlungsprotokolls und der Rügbarkeit von erheblichen Abweichungen zwischen den gerichtlichen Sachverhaltsfeststellungen und dem sich aus den Akten ergebenden Sachverhalt. Prof. Dr. Gerhold vertritt Sie in allen revisionsrechtlichen Fallgestaltungen auf höchstem wissenschaftlichen und praktischen Niveau.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Expertise im Revisionsrecht und wichtige Informationen zu einer Revision im Strafverfahren:
- Revision – ein schriftliches Verfahren
- Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
- Welche Fristen sind bei einer Revision zu beachten?
- Was wird bei einer Revision überprüft?
- Gegen welche Urteile ist eine Revision im Strafverfahren möglich?
- Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
- Wie entscheidet das Revisionsgericht?
- Was kostet eine Revision?
- Unsere Revisionserfolge
Revision Strafrecht – ein schriftliches Verfahren
Das Revisionsverfahren für eine „Revision Strafrecht“ ist in aller Regel ein rein schriftliches Verfahren, so dass eine bundesweite Vertretung unproblematisch erfolgen kann. Die Akte, insbesondere das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll, fordern wir vom entscheidenden Gericht an und können direkt mit der Prüfung beginnen.
Expertise: Strafverteidiger und Anwalt Dr. Hennig im Revisionsrecht
Strafverteidiger Dr. Hennig hat sich bereits im Referendariat schwerpunktmäßig auf das Revisionsrecht konzentriert und unter anderem bei einem der führenden Revisionsrechtler in Norddeutschland seine Ausbildung genossen. Seit Anbeginn seiner Tätigkeit als Anwalt hat Herr Dr. Hennig eine Vielzahl auch sehr umfangreicher Revisionen als Anwalt bearbeitet. Die „Revision Strafrecht“ bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Welche Fristen sind bei einer Revision zu beachten?
Achtung: Beachten Sie unbedingt die kurzen Fristen im Revisionsverfahren. Für die Einlegung der Revision haben Sie nur eine Woche nach Verkündung des Urteils Zeit.
Was wird bei einer Revision überprüft? – Revision Strafrecht
Im Rahmen einer „Revision Strafrecht“ überprüfen wir im Rahmen einer umfassenden Prüfung unter größter Sorgfalt das gesamte Urteil, das Hauptverhandlungsprotokoll und weitere Bestandteile der Akte. Sowohl von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernisse, eine Vielzahl von Verfahrensfehlern als auch die fehlerhafte Anwendung des materiellen Strafrechts können zur Aufhebung des Urteils führen.
Gegen welche Urteile ist eine Revision im Strafverfahren möglich?
Die Revision ist statthaft gegen erstinstanzliche Urteile eines Landgerichts oder eines Oberlandesgerichts. In beiden Fällen ist die Revision im Rahmen des Instanzenzugs das einzige Rechtsmittel, das zur Aufhebung des Urteils führen kann. Revisionsgericht ist in diesen Fällen stets der Bundesgerichtshof in Strafsachen in Karlsruhe und Leipzig.
Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
Revision Strafrecht: Nach Abschluss der Prüfung von Anwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig legen wir Ihnen mündlich im persönlichen Gespräch (auf Wunsch auch telefonisch) und schriftlich einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse unserer Prüfung und die Erfolgsaussichten einer Revision in Ihrem konkreten Fall vor. Anschließend entscheiden Sie, ob eine Revisionsbegründung von Anwalt Dr. Hennig verfasst werden soll.
Wie entscheidet das Revisionsgericht?
Das Revisionsgericht kann in bestimmten Fällen der „Revision Strafrecht“ den Angeklagten direkt freisprechen. Dies ist der Fall, wenn im Urteil alle notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt enthalten sind und gleichzeitig nach Rechtsaufassung des Revisionsgerichts bei richtiger Rechtsanwendung kein strafbares Verhalten vorliegt, etwa weil Notwehr, der strafbefreiende Rücktritt oder ein strafausschließender Irrtum dargelegt ist.
Revision Strafrecht: Was kostet eine Revision?
Die Kosten einer Revision im Strafrecht hängen stark vom Umfang des Verfahrens ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits eine ungefähre Einschätzung für Ihre „Revision Strafrecht“ geben. Nach erfolgter Akteneinsicht können wir den Umfang der Prüfung einschätzen und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot, mit dem alle Kosten der Prüfung und einer späteren Revisionsbegründung durch Strafverteidiger und Anwalt Dr. Hennig abgedeckt sind. So wissen Sie von Anfang an, was für die Revision im Strafrecht auf Sie zukommt.
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