WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Was tun beim Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat?
Schweigen ist das oberste Gebot. Machen Sie keine Aussage gegenüber den Steuerfahndungsbehörden oder der Polizei. Findet bei Ihnen eine Durchsuchung statt, kontaktieren Sie uns umgehend. Verhaltenstipps bei einer Durchsuchung finden sie hier.
Wenn Sie im Ermittlungsverfahren schweigen, darf dies niemals zu Ihren Lasten gewertet werden. Verteidigungschancen bleiben gewahrt. Insbesondere können wir nach erfolgter Akteneinsicht prüfen, ob Chancen bestehen allein durch einen schriftlichen Antrag das Verfahren zur Einstellung zur bringen.
Themenübersicht Wirtschaftsstrafrecht
- Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?
- Was tun beim Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat?
- Welche Verteidigungschancen gibt es im Wirtschaftsstrafrecht?
- Strafverteidigung nach Maß
- Expertise im Wirtschaftsstrafrecht