Expertise im Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat einen Vielzahl von großen und kleinen Wirtschaftsstrafverfahren sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Instanz wie auch in der Revision erfolgreich bearbeitet und ist seit vielen Jahren Dozent und Autor im Strafrecht auch für die im Wirtschaftsstrafrecht relevanten Delikte. Das dadurch bestehende Präsenzwissen zu aktueller Rechtsprechung hat sich bisher in jedem Verfahren ausgezahlt. In keinem Gebiet des Strafrechts kommt es so sehr auf genaue Rechtskenntnisse an wie im Wirtschaftsstrafrecht. Zudem unterrichtet Rechtsanwalt Dr. Hennig regelmäßig das Handels- und Gesellschaftsrecht, das in vielen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren eine große Rolle spielt.
H/T Rechtsanwälte gewährleisten durch die beiden Spezialdezernate Strafrecht und Zivilrecht eine optimale Betreuung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden zivilrechtlichen Verfahren.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und können kurzfristig eine unverbindliche Prognose zu Ihrem Fall abgeben.
Nach erfolgter Akteneinsicht finden wir den besten Weg Ihnen zu helfen. In vielen Verfahren reicht ein umfangreich begründeter schriftlicher Antrag, um eine Hauptverhandlung zu verhindern.