Wie entscheidet das Revisionsgericht?
Das Revisionsgericht kann in bestimmten Fällen den Angeklagten direkt freisprechen. Dies ist der Fall, wenn im Urteil alle notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt enthalten sind und gleichzeitig nach Rechtsaufassung des Revisionsgerichts bei richtiger Rechtsanwendung kein strafbares Verhalten vorliegt, etwa weil Notwehr, der strafbefreiende Rücktritt oder ein strafausschließender Irrtum dargelegt ist.
Auch kann das Urteil unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig abgeändert werden. Auf die Revision des Angeklagten hin kann aber die Strafe nicht erhöht werden. Eine erfolgreiche Revision kann schließlich zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Urteils führen. Dann verweist das Revisionsgericht die Sache zu erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurück und es gibt ein vollständiges neues Verfahren. Im Fall einer erfolglosen Revision wird diese verworfen.
Themenübersicht Revisionsrecht
- Revision – ein schriftliches Verfahren
- Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
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