Christian Albrecht

Christian Albrecht

Vita

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Schwerpunkte: Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht
  • Partner im Strafrecht
  • Zugelassener Rechtsanwalt an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Ausschließliche Spezialisierung auf das Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren in allen Verfahrensstadien
  • FAO-Dozent für Strafrecht (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Lehrbeauftragter der Leuphana Universität Lüneburg für Strafrecht
  • Mehrjährige juristische Tätigkeit in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Steuerrecht
  • Referendariat in Schleswig-Holstein mit Schwerpunktausbildung und Wahlfachprüfung im Strafrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg

 

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Persönliche Motivation

III Warum bin ich Strafverteidiger geworden?

Strafverteidiger ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung.

Die Herausforderung gegen den strafrechtlichen Justizapparat für den Mandanten zu kämpfen, begeistert mich auch heute, nach vielen Jahren, noch täglich.

III Egal ob schuldig oder unschuldig

Für mich spielt es keine Rolle, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Das Verfahren kann immer nur fair sein, wenn ein kompetenter und engagierter Strafverteidiger absolut parteiisch Ihre Interessen sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren vertritt.

Nur so gibt es einen Machtausgleich.

 

III Jeder Fall ist anders

Jeder Fall ist anders und der besondere Reiz meiner Arbeit liegt darin, mit jedem Mandanten – basierend auf unserer Erfahrung – eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Dabei werde ich alles dafür tun, eine nervenaufreibende und öffentliche Hauptverhandlung bereits durch einen umfangreichen schriftlichen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu verhindern.

 

III Vom Kampf mit strafprozessrechtlichen Waffen bis zur diplomatisch geschickten Verhandlung

Strafverteidigung ist abwechslungsreich. Die Abwechslung zwischen einerseits diplomatisch geschickt geführten Verhandlungen (insbesondere bei Strafmaßverteidigungen) aber eben auch der harte Kampf unter Ausnutzung aller strafprozessualen Waffen – auch gegen die Wünsche des Gerichts und der Staatsanwaltschaft (insb. Freispruchverteidigung) – machen diesen Beruf für mich aus.

 

III Dem Menschen nah

Mir ist tagtäglich bewusst, dass das strafrechtliche Verfahrenssystem für den Laien vollkommen undurchschaubar ist. Meine Aufgabe ist es, in erster Linie zwar für das bestmögliche Ergebnis meiner Mandanten zu kämpfen. Auf der anderen Seite bin ich aber auch als Übersetzer für meine Mandanten tätig. Die besondere Belastungssituation eines Strafverfahrens nehme ich in jedem Mandat, sei es ein kleines oder auch ein großes Verfahren, ernst und stehe Ihnen nicht nur als engagierter Verteidiger gegenüber den Strafverfolgungsorganen zur Seite, sondern auch als persönlicher Beistand in der belastenden Situation.

 

III Akribie und Fachkompetenz

In jedem Mandat geht es darum, der Gegenseite durch akribische Vorbereitung und genaues Aktenstudium aber auch rechtlich exakte Recherche überlegen zu sein. Diese Karte, sowohl schriftlich im Ermittlungsverfahren, als auch in der mündlichen Hauptverhandlung für meinen Mandanten auszuspielen, ist wesentliche Triebfeder für meine Arbeit.

 

III Weil 100 % nicht reichen, wenn es um alles geht

Ob für Sie nun eine Geldstrafe, eine Eintragung im Führungszeugnis oder aber sogar eine langjährige Haftstrafe im Raum steht – für Sie geht es um alles. Im Strafrecht leiden Sie immer unter einer einschneidenden und besonderen Belastungssituation. Dann reicht es nicht aus, Dienst nach Vorschrift zu machen. Zu meiner Überzeugung gehört es, dass ein guter Strafverteidiger sich niemals mit 100 Prozent seines Könnens und seines Einsatzes zufrieden gibt. Er muss darüber hinausgehen, wenn es für den Mandanten um alles geht.

Dieses Leitbild unserer Kanzlei spornt mich an. Jeden Tag.

Ihr Strafverteidiger Christian Albrecht

„Strafverteidigung um die Rechte des Beschuldigten.“

Fachanwalt für Strafrecht Albrecht ist ausschließlich im Strafrecht tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in allen Verfahrensstadien und Deliktsgebieten. Durch seine langjährige Tätigkeit in einer Steuerrechtskanzlei ist er insbesondere in Steuerstrafverfahren besonders qualifiziert. Auch das Drogenstrafrecht gehört zu seinen besonderen Schwerpunkten.

 

Mitgliedschaften

Neben der ständigen persönlichen Weiterbildung ist die fachliche Kommunikation mit Kollegen aus dem Bereich Strafverteidigung eine wichtige Grundlage für sachkundige und erfolgreiche Arbeit vor Gericht.

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht:

„Sind mehrere Personen gemeinsam angeklagt, kommt es vor allem auf ein gutes Verteidigerteam an. Gemäß § 146 I StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) darf ich nämlich nur einen der Angeklagten verteidigen. Aufgrund meines Netzwerks bin ich in der Lage, kurzfristig ein schlagkräftiges und kompetentes Team aus Rechtsanwälten zur Verfügung zu stellen, die Hand in Hand mit mir arbeiten.“

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht ist Mitglied in folgenden Vereinen und Arbeitsgemeinschaften:

DAV Deutscher Anwaltsverein e.V.

für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger

Prozesse

III Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht hat bundesweit Mandanten in medienwirksamen Verfahren verteidigt: (Auswahl)

Körperverletzung statt versuchten Mordes

Strafverteidiger Christian Albrecht und Strafverteidigerin Franziska Mayer haben in einem Verfahren wegen versuchten Mordes am Landgericht Lüneburg gegen die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe forderte, die Schwurgerichtskammer überzeugen können, dass lediglich eine Körperverletzung vorlag. Der Haftbefehl wurde mit Urteilsverkündung aufgehoben.