Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
Ergebnis: Einstellung der Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Er fuhr mit einem Sharing-Fahrzeug gegen einen Begrenzungsbügel auf einem Parkplatz. Ein Zeuge rief die Polizei. Unser Mandant soll sich jedoch zu spät beim Sharingunternehmen gemeldet haben. Es konnte dargelegt werden, dass dem Mandanten durch eine kurz auf den Unfall folgende Aufforderung zur Erstellung eines Unfallberichts zugleich eine verlängerte Mitteilungsfrist eingeräumt wurde.