Strafverteidiger: Oliver Moro + Miriam Paschke
Vorwurf: Unterschlagung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Celle (Lüneburg)
Dem Mandanten wurde vorgeworfen verschiedene Sachen eines gekündigten Mieters unrechtmäßig in seinem Besitz behalten zu haben. In einer ausführlichen Antragsschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte dargelegt werden, dass die Anzeige lediglich erfolgte, weil der Mieter das Zivilgericht umgehen wollte, bei dem zuvor ein Vergleich geschlossen wurde. Der Mieter fühlte sich lediglich vom Mandanten ungerecht behandelt, obwohl er dem Vergleich selbst zugestimmt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein.