Strafverteidigerin:Svenja Dörge
Vorwurf:Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll sämtliche Bäume auf dem Grundstück seines Nachbarn ohne dessen Zustimmung gefällt haben. Bevor die Bäume gefällt wurden, hatte es allerdings ein Gespräch gegeben, in dem über das Entfernen der Bäume gesprochen wurde. Rechtsanwältin Dörge konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant jedenfalls von einer Einwilligung in die Baumfällarbeiten ausgehen durfte und sein Verhalten gerechtfertigt war. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.