04. April 2022 | Defensio-Fälle

Wenn der Täter selber Opfer ist

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Geldwäsche 

Ergebnis: Einstellung wegen geringe der Schuld 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Der Mandant sah sich mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro darlegen, dass unser Mandant selbst Opfer eines Betruges geworden war. Er handelte in der irrigen Annahme, zur Weiterleitung des Geldes der Geschädigten auf ein Bitcoin-Konto arbeitsvertraglich verpflichtet gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.