Strafverteidiger: Jonas Meese
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen
Wo? Landgericht Hamburg
Unser Mandat wurde – damals ohne Verteidigung – wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung mit dem Ziel ein, eine Freiheitsstrafe zu erzielen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden sämtliche Beteiligte erneut gehört und diverse juristische Fragen diskutiert. Schließlich verwarf das Gericht die Berufung der Staatsanwaltschaft, sodass das erste Urteil Bestand hat.