27. September 2021 | Defensio-Fälle

Vortäuschen einer Straftat – Freispruch

Datum: 20.07.2021 / Strafverteidiger: Oliver Moro  

Vorwurf: § 145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB – Vortäuschen einer Straftat 

Ergebnis: Freispruch  

Wo: Amtsgericht Lüneburg

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen mit seinem Pkw in Lüneburg – am Sande – dem hinter ihm im Pkw fahrenden Zeugen zunächst durch Winken signalisiert zu haben vorbeizufahren. Sodann habe er sich absichtlich schräg vor den Zeugen gestellt um diesen zu zwingen anzuhalten. Anschließend habe er eine persönliche Konfrontation provoziert.

In der Hauptverhandlung konnte im Rahmen der Inaugenscheinnahme einer Videoaufnahme herausgearbeitet werden, dass die – wenn überhaupt vorliegende Zwangseinwirkung – jedenfalls nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.

Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu und sprach diesbezüglich antragsgemäß frei.