Datum: 20.07.2021 / Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: § 145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB – Vortäuschen einer Straftat
Ergebnis: Freispruch
Wo: Amtsgericht Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen mit seinem Pkw in Lüneburg – am Sande – dem hinter ihm im Pkw fahrenden Zeugen zunächst durch Winken signalisiert zu haben vorbeizufahren. Sodann habe er sich absichtlich schräg vor den Zeugen gestellt um diesen zu zwingen anzuhalten. Anschließend habe er eine persönliche Konfrontation provoziert.
In der Hauptverhandlung konnte im Rahmen der Inaugenscheinnahme einer Videoaufnahme herausgearbeitet werden, dass die – wenn überhaupt vorliegende Zwangseinwirkung – jedenfalls nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.
Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu und sprach diesbezüglich antragsgemäß frei.