Datum: 28.12.2021
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung gem. § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten sind der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorgeworfen worden. Zu zwei Zeitpunkten soll er Dateien mit entsprechenden Inhalten beim Facebook-Messenger hochgeladen haben. Es gibt keine unmittelbaren Tatzeugen. Nach Abgleich der zugrundeliegenden IP-Adressen wurde der Mandant als Anschlussinhaber ermittelt. Auf den Geräten, die während der Durchsuchung der Wohnung sichergestellt wurden, wurden keine Dateien in der Art aufgefunden. Außerdem sind die hinterlegten Daten der fraglichen Facebook Profile dem Mandanten nicht zuzuordnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Missbrauchs bzgl. der verwendeten IP-Adresse.