Strafverteidiger: Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Er soll über das Darknet Kokain gekauft und dieses mit einer Kryptowährung bezahlt haben. Rechtsanwältin Mayer konnte in einem Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass meinem Mandanten keine Transaktionen an den Verkäufer der Betäubungsmittel nachgewiesen werden können.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.