26. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Von Kokain und Kryptowährungen

Strafverteidiger: Franziska Mayer  

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG  

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg  

Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Er soll über das Darknet Kokain gekauft und dieses mit einer Kryptowährung bezahlt haben. Rechtsanwältin Mayer konnte in einem Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass meinem Mandanten keine Transaktionen an den Verkäufer der Betäubungsmittel nachgewiesen werden können.   

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.