23. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Verkehrte Streifspuren

Datum: 12.01.2022

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Der Mandantin wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Die Anschuldigungen beruhten auf der Aussage eines Zeugen, der den Aufprall lediglich gehört haben will, und Streifspuren. In einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir darlegen, dass dem Zeugen als sog. „Knallzeuge“ kaum Beweiswert zukommt und die Streifspuren nicht mit den Spuren am Fahrzeug unserer Mandantin übereinstimmen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.