Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Fahrschülerin während einer Fahrstunde mit sexuell-motivierten Sprüchen belästigt zu haben. Außerdem habe er ihr mehrfach an den Kopf und an ihr Bein gefasst. Die Zeugin gab weder eine Personenbeschreibung noch sonstige Merkmale an, anhand welcher der Mandant hätte identifiziert werden können. Allein über den Namen ermittelte die Polizei den Mandanten. Es konnte herausgearbeitet werden, dass dies nicht ausreicht, um den Mandanten als Täter zu identifizieren und die vermeintlichen Belästigungen keinen sexuellen Bezug gehabt hätten.