Strafverteidiger: Svenja Dörge
Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Hannover
Der Mandantin wurde vorgeworfen, sich nach einem Zusammenstoß im Rahmen eines Parkvorganges unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Sie parkte jedoch an derselben Anschrift um und stellte sofort fest, dass an ihrem Fahrzeug keine Schäden erkennbar waren. Strafverteidigerin Dörge konnte darlegen, dass die Mandantin unvorsätzlich handelte, indem sie annahm, es könne daher auch kein Schaden an dem anderen Fahrzeug entstanden sein. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.