Datum: 08.12.2021
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Wohnungstür beschädigt zu haben, nachdem er wegen eines Streits aus der Wohnung geworfen wurde. Die Bewohner der Wohnung legten den Streit mit dem Mandanten bei und stellten keinen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft konnte überzeugt werden, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht, weil es sich um eine private Auseinandersetzung handelte. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.