13. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Tür eingetreten?

Datum: 08.12.2021 

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sachbeschädigung  

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Wohnungstür beschädigt zu haben, nachdem er wegen eines Streits aus der Wohnung geworfen wurde. Die Bewohner der Wohnung legten den Streit mit dem Mandanten bei und stellten keinen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft konnte überzeugt werden, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht, weil es sich um eine private Auseinandersetzung handelte. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.