Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Bückeburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ehefrau mehrmals während und vor der Ehe körperlich durch Schläge und Tritte misshandelt zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidigerin Franziska Mayer herausarbeiten, dass schon kein konkretisierbarer Vortrag bezüglich eines strafrechtlich Relevanten Verhaltens vorliegt. Die Staatsanwaltschaft teilte die Auffassung und stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.