21. Dezember 2021 | Defensio-Fälle

Strafbar durch Ebay-Verkauf?

Datum der Einstellung: 21.12.2021

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Der Mandantin wurde die Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, nach einem Verkauf über Ebay-Kleinanzeigen die Ware nicht versendet zu haben. Frau Mayer konnte herausarbeiten, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass der Mandant Inhaber des Ebay-Accounts ist. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.