25. Mai 2021 | Defensio-Fälle

Staatsanwaltschaft Kiel stellt auf Antrag von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Verfahren wegen Verdachts des Verbreitens, Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften ein.

Anhand eines Chatverlaufes mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten bestanden für die Ermittlungsbehörden tatsächliche Anhaltspunkte für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Schriften – gemeint sind Bilder – durch unseren Mandanten.

Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass diese Anhaltspunkte nicht vorliegen und keine Grundlage für eine Anklage besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.