14. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Souvenir aus dem Ausland

Datum: 08.12.2021 

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Einfuhrschmuggel von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Aurich 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen Haschisch über die niederländische Grenze nach Deutschland geschmuggelt zu haben. Er und ein Bekannter sollen eine nicht unerhebliche Menge von Betäubungsmitteln aus dem Nachbarland eingeführt haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass unser Mandant nichts von den Drogen gewusst hat, die sein Bekannter auf der Fahrt bei sich führte. 

Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein. Dieser war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb. Für ihn ging es um nicht weniger als seinen Aufenthaltstitel.