Datum: 08.12.2021
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen in eine Waschstraße eingebrochen zu sein. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Einstellung mangels Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass die den Mandanten vermeintlichen belastenden Beweismittel ihm nicht zugeordnet werden dürften. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.