Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung gem. 153 Abs. 1 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Der Mandantin wurde vorgeworfen, sie sei ohne gültigen Fahrausweis in der S-Bahn gefahren und habe während einer Ticket-Kontrolle eine Kopie eines gefälschten Tickets vorgezeigt, um so vorzutäuschen, im Besitz eines gültigen Tickets gewesen zu sein. Anschließend habe sie am folgenden Tag versucht, unter Vorlage eines anderen Tickets vorzuspiegeln, dass sie im Besitz eines Abo-Tickets gewesen sei, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu sparen.
Strafverteidiger Moro konnte in einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass die Schuld der Mandantin als gering einzustufen ist und darüber hinaus auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Insbesondere konnte dargelegt werden, dass der Schaden besonders gering war und überdies bereits eine Wiedergutmachung durch die Mandantin stattgefunden hat. Zudem ist es bzgl. etwaiger Betrugshandlungen auch nur beim Versuch geblieben.