Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M.
Vorwurf: gemeinschaftliche räuberische Erpressung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung (Jugendstrafrecht)
Ergebnis: 8 Arbeitsleistungen, i.Ü. Freispruch
Wo? AG Hamburg-Mitte
Gegenstand der Anklage waren zwei Tatkomplexe. Im ersten ging es um eine Körperverletzung des Zeugen B und eine räuberische Erpressung zu Lasten des Zeugen L, in dem mein Mandant dem Zeugen L dessen Schuhe „abgezogen“ habe und im Gegenzug diesem seine Schuhe übergab. Im Anschluss habe mein Mandant den Zeugen L angerufen, um dem Zeugen die Schuhe wieder zurückzugeben.
Dazu sollte ein weiteres Treffen stattfinden. Dieses Treffen im Park sei dann eskaliert. Mein Mandant habe dem Zeugen B. eine Ohrfeige verpasst und als der Zeuge weglief, seine Freunde meines Mandanten dazugekommen und hätten den Zeugen B. geschlagen und getreten.
Die Verteidigung konnte nach Abschluss der Beweisaufnahme das Gericht überzeugen, dass dem Mandanten weder eine Körperverletzung des Zeugen B, noch eine räuberische Erpressung nachgewiesen werden konnte.
Das Gericht folgte dieser Auffassung und verurteilte den Mandanten zu 8 Arbeitsleistungen wegen Nötigung bzgl. der Schuhe und wegen Mittäterschaft bzgl. der gefährlichen Körperverletzung, wobei eingeräumt werden musste, dass mein Mandant weder getreten noch geschlagen habe, jedoch ihm die Tatbeiträge seiner Freunde zugerechnet werden müssen.