12. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Schrotpatronen im Vitrinenschrank

Strafverteidigerin: Svenja Dörge 

Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz 

Ergebnis: Einstellung gegen Auflage 

Wo? AG Kiel 

 

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Mandanten zwei (Schrot-)Patronen sowie ein Butterflymesser sichergestellt. Die Patronen habe der Mandant lediglich zur Dekoration in seinem Vitrinenschrank platziert. Das Butterflymesser soll jahrzehntelang unangetastet in einer Schublade gelegen haben.

Da der Mandant die Gegenstände weder mitgeführt noch genutzt hat, ließen sich Staatsanwaltschaft und Gericht in der Hauptverhandlung von einer Einstellung gegen eine geringe Geldauflage gemäß § 153a StPO überzeugen.