Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? AG Kiel
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Mandanten zwei (Schrot-)Patronen sowie ein Butterflymesser sichergestellt. Die Patronen habe der Mandant lediglich zur Dekoration in seinem Vitrinenschrank platziert. Das Butterflymesser soll jahrzehntelang unangetastet in einer Schublade gelegen haben.
Da der Mandant die Gegenstände weder mitgeführt noch genutzt hat, ließen sich Staatsanwaltschaft und Gericht in der Hauptverhandlung von einer Einstellung gegen eine geringe Geldauflage gemäß § 153a StPO überzeugen.