Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verbreitung und Besitz jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe
Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Den Behörden wurde durch eine halbstaatliche amerikanische Organisation (NCMEC) mitgeteilt, dass auf der Internetplattform “Discord” sechs jugendpornographische Dateien hochgeladen worden seien. Die mit dem verdächtigen Account verknüpfte E-Mail-Adresse enthielt zum Teil den Namen unseres Mandanten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Verknüpfung für einen hinreichenden Tatverdacht nicht ausreicht. Es war zum einen völlig unklar, ob der Nutzer des Accounts tatsächlich unser Mandant war. Zum anderen war im konkreten Fall auch denkbar, dass (selbst wenn unser Mandant der Inhaber des Profils gewesen sein sollte) dritte Personen Zugriff auf den Account genommen haben könnten. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen und stellte das Verfahren ein.