Datum: 29.11.2021
Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Einfuhr von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde vorgeworfen gegen das BtMG verstoßen zu haben. Der Zoll am Flughafen entdeckte eine Warensendung, welche an den Mandanten adressiert war. Beinhaltet waren nicht wie ausgezeichnet Gummibärchen, sondern in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente. Eine Täterschaft des Mandanten ist nicht allein durch die Übereinstimmung der auf dem Umschlag verzeichneten Anschrift bewiesen, zumal regelmäßig Daten von unbeteiligten Bürgern missbraucht werden, um Drogen und Medikamente zu beschaffen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.