Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Der Mandant soll eine Frau auf einer Party sexuell belästigt haben. Er soll ihr gegenüber aufdringlich gewesen sein. Der Mandant soll ihre Brüste berührt und ihr in den Intimbereich und schließlich an den Po gefasst haben.
Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Zeugenaussage teilweise unglaubhaft. Die Schilderung der Zeugin stand in Widerspruch mit anderen Zeugenaussagen. Ferner waren die Aussagen der Anzeigenerstatterin nicht konstant oder entsprachen nicht der Wahrheit.
Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.