2021 Juli / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Zuge einer Probefahrt mit einem Motorrad, welches keine Zulassung und keinen Versicherungsschutz mehr hatte, auf öffentlichen Straßen gefahren zu sein. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Einstellung wegen Geringe der Schuld erwirken und herausarbeiten, dass ein Schuldausgleich nicht von Nöten ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.