Defensio-Erfolge

Defensio-Erfolge

Ein Kuss und ein Messerstich

Der Mandantin wurde eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, den Anzeigeerstatter zunächst geküsst und anschließend mit einem Messer in die Bauchseite gestochen zu haben.

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Familiäre Streitigkeit

Unserem 18-jährigen Mandant wurde vorgeworfen, die Lebensgefährtin seines Vaters mit einer Haushaltsschere bedroht und ihr erhebliche Verletzungen am Daumen zugefügt zu haben.

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