Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Beleidigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Der Mandantin wurde eine Beleidigung vorgeworfen.
In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Mandantin besteht, weil nicht feststeht, dass diese die Äußerung überhaupt getätigt hat und die Anschuldigung ihren Ursprung in dem Nachbarschaftsstreit mit dem Anzeigenerstatter hat.