25. Oktober 2022 | Defensio-Fälle

Mitbewohner mit Küchenmesser bedroht?

Strafverteidigerin: Rechtsanwalt Oliver Moro 

Vorwurf: Bedrohung   

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg  

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen von Streitigkeiten seinen Mitbewohner mit einem Küchenmesser bedroht zu haben. Er soll dabei gesagt haben, dass er ihn aufschlitzen werde. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Oliver Moro konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht darlegen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend unserem Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.