Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexuellen Belästigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine 14-jährige Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, diese im Anschluss an nachbarschaftliche Hilfeleistungen wiederholt sexuell berührt zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht ein.