Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde eine Körperverletzung vorgeworfen. Er soll einen anderen Mann geschlagen haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass der Mandant zwar aufgrund einer vorhergegangenen Situation stark aufgebracht gewesen war, keinesfalls aber zugeschlagen hatte. Allenfalls ein kleines Schubsen sei nachweisbar. Da ein äußerst geringer Kraftaufwand vorgelegen habe, sei die Erheblichkeitsschwelle zur Körperverletzung noch nicht überschritten gewesen. Dieser Argumentation folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.