04. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Mit dem Fahrrad verprügelt?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Nachbarn unvermittelt in dessen Wohnung angegriffen zu haben und mittels eines Fahrrads malträtiert zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht einzig auf den Aussagen des Opfers beruhte, die aber in Sich unstimmig waren und so keine Grundlage für eine Anklage darstellen konnten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.